Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss nicht grundsätzlich auf Urlaub verzichten. In Deutschland sind mindestens 21 Tage Urlaub für Hartz IV Empfänger möglich, in Österreich maximal 21 Tage. Darüber hinaus muss der Urlaub in beiden Fällen angemeldet werden und darf abgelehnt werden, wenn in dieser Zeit ein Jobangebot aussteht. Mehr Informationen findest du im Folgenden.

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Die gesetzliche Regelung in Deutschland

21 Tage lang gibt es bei Ortsabwesenheit in Deutschland die volle Unterstützung mit den gewohnten Bezügen, ab dem 22. Tag kann es sein, dass die Leistungen gekürzt werden und wer länger als 6 Wochen im Urlaub ist, kann mit erheblichen Leistungskürzungen rechnen.

Allerdings hat nicht grundsätzlich jeder Hartz IV Empfänger ein Anrecht auf 6 Wochen Urlaub, zumindest sagt das die deutsche Gesetzgebung. Der Urlaub muss grundsätzlich vorher angemeldet werden und darüber hinaus vom Arbeitsamt genehmigt werden. Wenn in dieser Zeit Jobangebote zur Verfügung stehen, kann es sein, dass diese zunächst in Anspruch genommen werden müssen, bevor ein etwaiger Urlaub genehmigt wird. Noch weitreichender ist diese Regelung für Arbeitslose, welche über spezielle Qualifikationen verfügen. Das beste Beispiel hierfür ist der Arzt. Da Ärzte sehr systemrelevant sind und sogut wie immer benötigt werden, kann es gut möglich sein, dass der Urlaub nicht genehmigt wird, weil in absehbarer Zeit ein Platz frei wird oder dieser bereits frei ist und von der jeweiligen Person besetzt werden muss, bevor ein Urlaub angetreten werden darf.

 

 

Die gesetzliche Regelung in Österreich

Wer in Österreich lebt, Arbeitslosengeld bezieht und in Urlaub fahren oder fliegen möchte, darf dies in Österreich grundsätzlich für bis zu 21 Tage tun. Im Inland erhalten Einwohner die volle Unterstützung mit den gewohnten Bezügen. Handelt es sich allerdings um einen Auslandsaufenthalt gibt es allerdings keine Unterstützung durch das Arbeitslosengeld. 

Allerdings gilt hier die gleiche Regelung wie auch in Deutschland. Der Urlaub muss zunächst angemeldet und auch genehmigt werden. Sollten in der vorgesehenen Zeit oder davor Jobangebote ausstehen, so kann es sein, dass der Urlaubsantrag nicht genehmigt wird und zuvor der Job angenommen werden muss. Einige Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzte können davon ausgehen, dass in absehbarer Zeit bereits ein Arbeitsplatz frei wird und somit kaum Chancen auf einen Urlaub während der Arbeitslosigkeit bestehen. Das gilt für alle Berufsgruppen, welche besonders gefragt sind. 

 

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